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   OVG Niedersachsen, 25.02.2014 - 5 LA 204/13   

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OVG Niedersachsen, 25.02.2014 - 5 LA 204/13 (https://dejure.org/2014,2907)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25.02.2014 - 5 LA 204/13 (https://dejure.org/2014,2907)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25. Februar 2014 - 5 LA 204/13 (https://dejure.org/2014,2907)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO; § 1 AGG; § 3 Abs. 2 AGG; § 3 Abs. 5 AGG; § 15 Abs. 2 S. 1 AGG; § 15 Abs. 3 AGG; § 24 Nr. 1 AGG; § 40 Abs. 1 Nr. 1 BBesG; Art. 3 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 RL 2000/78/EG
    Entschädigung und Schadenersatz bei Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot wegen Verweigerung der Zahlung des Familienzuschlags für eine verpartnerte Beamtin

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entschädigung und Schadenersatz bei Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot wegen Verweigerung der Zahlung des Familienzuschlags für eine verpartnerte Beamtin

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entschädigung und Schadenersatz bei Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot wegen Verweigerung der Zahlung des Familienzuschlags für eine verpartnerte Beamtin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • antidiskriminierungsstelle.de PDF (Kurzinformation)

    Ablehnung eines Anspruchs auf Familienzuschlags bei verpartnerten Beamten-mittelbare Ungleichbehandlung wegen der sexuellen Orientierung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2014, 329
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 22.01.2009 - 8 AZR 906/07

    Altersdiskriminierung - Entschädigung - Versetzung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.02.2014 - 5 LA 204/13
    Dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz kann zwar weiter entnommen werden, dass ein Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 AGG kein Verschulden des Arbeitgebers voraussetzt (vgl. BAG, Urteil vom 22.1.2009 - 8 AZR 906/07 -, juris Rn. 67), zur Frage der Zurechenbarkeit der diskriminierenden Wirkung eines Gesetzes verhält sich diese Vorschrift jedoch nicht.

    Ob § 15 Abs. 3 AGG allerdings mit Blick auf die Verschuldensunabhängigkeit des Entschädigungsanspruchs europarechtswidrig ist und ob diese Vorschrift angewandt werden darf, ist streitig (vgl. hierzu Adomeit/Mohr, § 15 Abs. 88 Fn. 372) und vom Bundesarbeitsgericht offengelassen worden (vgl. BAG, Urteil vom 22.1.2009, a. a. O., juris Rn. 68).

    Dabei ist zu beachten, dass die Entschädigung geeignet sein muss, eine wirklich abschreckende Wirkung gegenüber dem Arbeitgeber zu haben und in jedem Fall in einem angemessenen Verhältnis zum erlittenen Schaden stehen muss (BVerwG, Urteil vom 22.1.2009, a. a. O., Rn. 82).

  • BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07

    Gleichbehandlung eingetragener Lebensgemeinschaft

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.02.2014 - 5 LA 204/13
    Denn auch wenn der das Differenzierungskriterium für die Gewährung des Familienzuschlags bildende Familienstand den betroffenen Beamten unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung zugänglich ist, ist doch die Entscheidung des Einzelnen für eine Ehe oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft kaum trennbar mit seiner sexuellen Orientierung verbunden (vgl. BVerfGE 124, 199 ; 126, 400 ).

    Gesetzliche Bestimmungen, die die Rechte eingetragener Lebenspartner regeln, erfassen typischerweise homosexuelle Menschen, während solche, die die Rechte von Ehegatten regeln, typischerweise heterosexuelle Menschen erfassen (vgl. BVerfGE 124, 199 ; 126, 400 ; BVerfGK 12, 169 ).".

  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 611/07

    Steuerliche Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.02.2014 - 5 LA 204/13
    Denn auch wenn der das Differenzierungskriterium für die Gewährung des Familienzuschlags bildende Familienstand den betroffenen Beamten unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung zugänglich ist, ist doch die Entscheidung des Einzelnen für eine Ehe oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft kaum trennbar mit seiner sexuellen Orientierung verbunden (vgl. BVerfGE 124, 199 ; 126, 400 ).

    Gesetzliche Bestimmungen, die die Rechte eingetragener Lebenspartner regeln, erfassen typischerweise homosexuelle Menschen, während solche, die die Rechte von Ehegatten regeln, typischerweise heterosexuelle Menschen erfassen (vgl. BVerfGE 124, 199 ; 126, 400 ; BVerfGK 12, 169 ).".

  • BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09

    Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.02.2014 - 5 LA 204/13
    Im Verlaufe des diesbezüglichen Klageverfahrens beim Verwaltungsgericht Stade (3 A 1161/10) stellte die Beklagte die Klägerin unter Hinweis auf die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Oktober 2010 (- BVerwG 2 C 10.09 und 2 C 21.09 -, juris), den Runderlass des Niedersächsischen Finanzministeriums vom 30. März 2011 (Nds. MBl. S. 277), den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Juni 2012 (- 2 BvR 1397/09 -, juris) und den Runderlasses des Niedersächsischen Finanzministeriums vom 23. August 2012 (Nds. MBl. S. 681) entsprechend dem Antrag der Klägerin klaglos.

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 19. Juni 2012 (- 2 BvR 1397/09 -, juris Rn. 62) festgestellt, dass die Ungleichbehandlung von verheirateten und in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Beamten durch die Regelung des § 40 Abs. 1 Nr. 1 BBesG eine am allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG zu messende mittelbare Ungleichbehandlung wegen der sexuellen Orientierung darstelle.

  • EuGH, 08.04.1976 - 43/75

    Defrenne / SABENA

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.02.2014 - 5 LA 204/13
    Bislang wurde Arbeitnehmern bei Entgeltdiskriminierungen ausschließlich ein Anspruch auf Ersatz der Entgeltdifferenz zugesprochen ("Angleichung nach oben"; Adomeit/Mohr, AGG, a. a. O., § 15 Rn. 52 unter Hinweis auf EuGH, Urteil vom 8.4.1976 - Rs 43/75 -, NJW 1976, 2068 ff.).
  • BVerfG, 20.09.2007 - 2 BvR 855/06

    Versagung des Verheiratetenzuschlags bei eingetragener Lebenspartnerschaft

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.02.2014 - 5 LA 204/13
    Gesetzliche Bestimmungen, die die Rechte eingetragener Lebenspartner regeln, erfassen typischerweise homosexuelle Menschen, während solche, die die Rechte von Ehegatten regeln, typischerweise heterosexuelle Menschen erfassen (vgl. BVerfGE 124, 199 ; 126, 400 ; BVerfGK 12, 169 ).".
  • BAG, 28.04.2011 - 8 AZR 515/10

    Entschädigung - Benachteiligung wegen Behinderung - krankheitsbedingte Kündigung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.02.2014 - 5 LA 204/13
    Ausreichend ist, dass ein in § 1 AGG genannter Grund Bestandteil eines Motivbündels ist, welches die Entscheidung beeinflusst hat (BAG, Urteil vom 28.4.2011 - 8 AZR 515/10 -, juris Rn. 32).
  • BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 10.09

    Familienzuschlag der Stufe 1; Lebenspartner; eingetragene Lebenspartnerschaft;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.02.2014 - 5 LA 204/13
    Im Verlaufe des diesbezüglichen Klageverfahrens beim Verwaltungsgericht Stade (3 A 1161/10) stellte die Beklagte die Klägerin unter Hinweis auf die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Oktober 2010 (- BVerwG 2 C 10.09 und 2 C 21.09 -, juris), den Runderlass des Niedersächsischen Finanzministeriums vom 30. März 2011 (Nds. MBl. S. 277), den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Juni 2012 (- 2 BvR 1397/09 -, juris) und den Runderlasses des Niedersächsischen Finanzministeriums vom 23. August 2012 (Nds. MBl. S. 681) entsprechend dem Antrag der Klägerin klaglos.
  • BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 21.09

    Beamte in eingetragener Lebenspartnerschaft haben seit Juli 2009 Anspruch auf den

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.02.2014 - 5 LA 204/13
    Im Verlaufe des diesbezüglichen Klageverfahrens beim Verwaltungsgericht Stade (3 A 1161/10) stellte die Beklagte die Klägerin unter Hinweis auf die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Oktober 2010 (- BVerwG 2 C 10.09 und 2 C 21.09 -, juris), den Runderlass des Niedersächsischen Finanzministeriums vom 30. März 2011 (Nds. MBl. S. 277), den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Juni 2012 (- 2 BvR 1397/09 -, juris) und den Runderlasses des Niedersächsischen Finanzministeriums vom 23. August 2012 (Nds. MBl. S. 681) entsprechend dem Antrag der Klägerin klaglos.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2019 - 6 A 2170/16

    Keine Entschädigung für muslimische Lehrerinnen

    vgl. BVerwG, Urteil vom 3. März 2011 - 5 C 16.10 -, a. a. O. Rn. 25 ff.; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 8. Juni 2018 - 2 A 11817/17 -, DVBl. 2019, 40 = juris Rn. 33 ff.; Nds. OVG, Beschluss vom 25. Februar 2014 - 5 LA 204/13 -, DÖD 2014, 120 = juris Rn. 7; BAG, Urteile vom 11. August 2016 - 8 AZR 375/15 -, NJW 2017, 1563 = juris Rn. 24, vom 19. Mai 2016 - 8 AZR 470/14 -, a. a. O. Rn. 53 ff., vom 22. August 2013 - 8 AZR 563/12 -, NZA 2014, 82 = juris Rn. 46 f., vom 21. Juni 2012 - 8 AZR 364/11 -, juris Rn. 32, und vom 17. Dezember 2009 - 8 AZR 670/08 -, a. a. O. Rn. 19; Belling/Riesenhuber, in: Erman, BGB, 15. Auflage 2017, § 15 AGG Rn. 14.

    16/1780, S. 38; Rupp, in: Henssler/ Willemsen/Kalb, Arbeitsrecht, Kommentar, 8. Auflage 2018, § 15 AGG Rn. 10; s. auch Nds. OVG, Beschluss vom 25. Februar 2014 - 5 LA 204/13 -, a. a. O. Rn. 13, das deshalb eine entsprechende Anwendung in Erwägung zieht.

  • OVG Niedersachsen, 18.10.2016 - 5 LA 208/15

    Anforderungsprofil; Behinderung; Benachteilungsverbot; Beweislast; Entschädigung;

    Ob in bestimmten Ausnahmefällen ein immaterieller Schaden und damit ein Entschädigungsanspruch zu verneinen ist, weil die Benachteiligung so geringe Auswirkungen hat, dass die Zahlung einer Entschädigung nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zu der Benachteiligung steht, braucht im vorliegenden Fall nicht entschieden zu werden (vgl. in diesem Sinne auch BAG, Urteil vom 22.1.2009 - 8 AZR 906/07 -, juris Rn 77; vgl. auch Nds. OVG, Beschluss vom 25.2.2014 - 5 LA 204/13 -, juris Rn 14).

    Bei der Entscheidung der Frage, welche Entschädigung angemessen im Sinne von § 15 Abs. 2 Satz 1 AGG ist, besteht für die Gerichte ein Beurteilungsspielraum, innerhalb dessen sie die Besonderheiten jedes einzelnen Falles zu berücksichtigen haben (BAG, Urteil vom 22.1.2009, a. a. O., Rn 80; Nds. OVG, Beschluss vom 25.2.2014, a. a. O., Rn 17).

    Dabei ist zu beachten, dass die Entschädigung geeignet sein muss, eine wirklich abschreckende Wirkung gegenüber dem Arbeitgeber bzw. Dienstherrn zu haben und in jedem Fall in einem angemessenen Verhältnis zum erlittenen Schaden stehen muss (vgl. BAG, Urteil vom 22.1.2009, a. a. O., Rn 82; Nds. OVG, Urteil vom 10.1.2012, a. a. O., Rn 63; Beschluss vom 25.2.2014, a. a. O., Rn 17; Beschluss vom 31.8.2015 - 5 LA 110/15 -).

  • VG Hannover, 07.07.2017 - 13 A 2876/15

    Altersdiskriminierende Besoldung; Ausschlussfrist; Entschädigung;

    Das OVG Lüneburg hat aus dem Rechtsgedanken des § 15 Abs. 3 AGG aber die Frage aufgeworfen, ob nicht das darin enthaltene Haftungsprivileg für den Arbeitgeber bei der Anwendung von Kollektivvereinbarungen erst recht in einem Fall gelten muss, in dem der Arbeitgeber bzw. eine beklagte Körperschaft des öffentlichen Rechts Gesetzesvorschriften anwendet (Beschluss vom 25.02.2014 - 5 LA 204/13 -, Rn. 13, juris).
  • VG Berlin, 04.05.2016 - 26 K 238.14

    Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz

    Auch wenn der das Differenzierungskriterium für die Gewährung der Beihilfe bildende Familienstand dem betroffenen Beamten unabhängig von seiner sexuellen Orientierung zugänglich ist, ist doch die Entscheidung für eine Ehe oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft kaum trennbar mit seiner sexuellen Orientierung verbunden (vgl. BVerfG, Beschluss 19. Juni 2012 - BvR 1397/09 - juris, Rn. 63; OVG Lüneburg, Beschluss vom 25. Februar 2014 - 5 LA 204/13 - juris, Rn. 8).
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